Die Gerichtliche Arzneikunde in İhrem Verhältnisse Zur Rechtspflege
Die Gerichtliche Arzneikunde in İhrem Verhältnisse Zur Rechtspflege
    • Basım Yılı
    • Sayfa Sayısı
      384
    • Kağıt Türü
      2. Hm. Kağıt
    • Ebat
      13,5 x 21
    • Dil
      Almanca
    • Cilt Durumu
      Karton Kapak
    • ISBN-13
      9786257078061
    552,00 TL
    397,44 TL
    ÜRÜN TÜKENDİ

    "Das österreichische Strafgesetzbuch hat dieses Verhältniss offenbar ganz richtig aufgefasst indem es im §. 240 I. Th. hierüber erklärt: „Ist das Verbrechen von solcher Art dass um die Beschaffenheit desselben aus den Merkmalen gründlich zu erforschen besondere wissenschaftliche oder Kunstkenntnisse erfordert werden so ist ein dergleichen Kunstverständiger und wenn es ohne bedenklichen Verzug geschehen kann sind deren zweibeizuziehen." Ueber den Zweck dieser Beiziehung spricht sich nun der §. 241. dahin aus: „Wenn der Kunstverständige nicht schon beeidet ist soll er dahin beeidet werden dass er nach Eid und Pflicht a) den Gegenstand genau zu untersuchen und b) alles was davon (dem Richter) zu wissen nöthig ist wahrhaft und bestimmt anzugeben habe."

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